Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich 

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ANOVAmind GmbH (im folgenden ANOVAmind) finden immer ihre Anwendung, es sei denn, ihre Anwendung wurde in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich geändert oder ausgeschlossen. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.

(2) Sämtliche Beratungsaufträge, Aufträge zu Personalvermittlungen und Personalberatungen, sowie sonstige Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch den Auftraggeber erteilt wurden. Der Auftragsinhalt wird zu Beginn der Auftragserteilung durch eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Ein schriftlich bestätigter Auftrag des Auftraggebers verpflichtet gegenseitig nur im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs (Werkvertrag).

(3) Gegenstand eines Auftrages ist ausschließlich die Beratungstätigkeit oder die Dienstleistung zur Vermittlung von Personal. Sämtliche hierzu notwendigen Tätigkeiten sind nicht an die Realisierung eines aus ihr resultierenden, wirtschaftlichen Ergebnisses verknüpft. Die Beratungsleistung ist erbracht und abgeschlossen, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen
bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. 

§ 2 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass ANOVAmind zur Erfüllung des erteilten Auftrages sämtliche notwendige Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorgelegt und bekannt gegeben werden.

§ 3 Haftung

ANOVAmind arbeitet nach allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. ANOVAmind haftet für keinerlei Schäden, die sich während der Ausübung des Auftrages oder aus der Erfüllung des Auftrages ergeben. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die unter § 1 beschriebene Beratungstätigkeit. ANOVAmind haftet für Schäden ausschließlich im Falle des vorsätzlichen Verstoßes gegen gesetzlichen Vorschriften. Der Schadenersatzanspruch kann innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserfüllung geltend gemacht werden. Die Haftung ist auf die Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

§ 4 Verschwiegenheit

ANOVAmind ist verpflichtet, über alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 5 Honorar – Vermittlungsprovision

Die Höhe des Honorars zur Erfüllung eines Auftrages ergibt sich aus einer gesondert geschlossenen Vereinbarung. Die Höhe des Honorars im Falle einer Personalberatung zur Vermittlung von Personal ergibt sich aus einer gesondert geschlossenen Vereinbarung. Schließt ein Unternehmen mit einem/einer durch ANOVAmind vorgeschlagenen Kandidat*in innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Zusendung des Kandidat*innen-Exposès einen Arbeitsvertrag ab, so beträgt das Honorar 25 Prozent vom Bruttojahreseinkommen des/der vorgeschlagenen Kandidat*in. Das Honorar ist mit Abschluss des Arbeitsvertrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Eine gesondert geschlossene Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich. 

§ 6 Schriftform

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Datenschutz

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Richtlinien nach DSGVO und BDSG (neu). Die Weiterleitung und Speicherung personenbezogener Daten, insbesondere von Daten, die im Rahmen von Kandidat*innen-Exposès übermittelt werden, bedarf grundsätzlich der Einwilligung der betroffenen Person und der Zustimmung durch ANOVAmind. Ohne diese Einwilligungen ist die Weiterleitung personenbezogener Daten an Dritte und die Speicherung untersagt. 

§ 8 Salvatorische Klausel – Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen ist Bamberg.

Stand: 04.12.2023